Hausordnung

Fassung vom 08.10.2020 mit Ergänzung Punkt 18 und 19


Die Schule ist ein Ort des Lernens. Dazu benötigen wir eine bestimmte Ordnung und eine ruhige
Lernatmosphäre. Deshalb sind einheitliche Regeln notwendig, die für alle Schüler und Lehrer gelten.

  1. Alle treten höflich und rücksichtsvoll auf und gehen respektvoll miteinander um.
    Anweisungen der Lehrer und der technischen Angestellten sind zu befolgen.
  2. Jeder hat das Recht auf einen gewaltfreien Schulalltag und eine angemessene Streitkultur.
  3. Zur ersten Unterrichtsstunde erfolgt der Einlass 7.20 Uhr am Eingang 4 bzw. über den
    Pausenhalleneingang. Bei späterem Unterrichtsbeginn betreten Schüler die Schule zum jeweiligen
    Pausenklingeln. Das Schulhaus wird nur über den Eingang 4 verlassen.
  4. Im Schulhaus bewegen sich alle ruhig, leise und ordentlich.
  5. Mit dem Vorklingeln ist jeder an seinem Platz, hat ausgepackt und bereitet sich auf den
    Unterricht vor.
  6. Ist eine Klasse ohne Lehrer, so meldet das der Klassensprecher (oder sein Stellvertreter)
    ca. 5 Minuten nach dem Stundenklingeln im Sekretariat.
  7. Im Unterricht ist das Kaugummikauen grundsätzlich verboten.
  8. Beim Zimmerwechsel sorgt jede Klasse dafür, dass der Unterrichtsraum ordentlich verlassen wird.
    (Tafel säubern, Fenster schließen, Verdunkelungen hochziehen, Licht ausschalten, Unrat aufräumen)
    Der unterrichtende Fachlehrer ist für die Kontrolle verantwortlich.
  9. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt und das Zimmer gekehrt.
  10. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
  11. Das Rauchen ist im gesamten Schulgelände nicht erlaubt (Nichtraucherschutzgesetz).
  12. Außerhalb des Unterrichts und außerunterrichtlicher Veranstaltungen haben sich die Schüler
    nicht in der Schule bzw. im Schulgelände aufzuhalten. Jeder Lehrer und technische Angestellte ist
    berechtigt und verpflichtet, bei Zuwiderhandlungen die Schüler aus dem Schulgelände zu
    verweisen.
  13. Das Befahren des Schulgeländes (auch mit Fahrrad) ist nicht gestattet. Ausnahmen regelt der
    Hausmeister.
  14. Die Überbekleidung ist während des Unterrichts auf die Garderobenhaken zu hängen.
  15. Persönliche Wertgegenstände sind nicht mitzubringen. Bei Zuwiderhandlungen haftet die Schule
    in keiner Weise dafür.
  16. Persönliches und gemeinschaftliches Eigentum wird sorgsam behandelt. Entstandene Sach-
    schäden werden schriftlich dem Hausmeister oder im Sekretariat gemeldet. Schüler melden
    Schäden zunächst dem Fachlehrer.
  17. Bei mutwilligen Beschädigungen, Verunreinigungen und Zerstörungen werden Schüler zu
    Schadenersatz und zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet.
  18. Für Schüler ist die Benutzung von Handys und ähnlichen Kommunikationsmitteln während der
    Unterrichtszeit verboten. Störungen des Unterrichts durch diese Geräte sind zu unterbinden. Bei
    Verstößen wird das Gerät zur sicheren Verwahrung eingezogen und nur an die Erziehungs-
    berechtigten wieder ausgehändigt. §39 (1) des sächsischen Schulgesetzes – die zeitweise
    Inbesitzname störender Gegenstände – kann angewendet werden.
    In der Frühstücks- und Hofpause dürfen Handys außerhalb des Schulgebäudes und in der
    Pausenhalle verwendet werden.
  19. Die unerlaubte Anfertigung oder Wiedergabe von Bild-, Ton- und Filmaufnahmen im gesamten
    schulischen Bereich sowie deren Verbreitung bzw. Veröffentlichung ist verboten.
    Für die Durchsetzung dieser Hausordnung ist jeder mitverantwortlich.